Asbestprüfungen verteuern Wohngebäudeversicherungen

Die Wohngebäudeversicherer stehen durch die massiv gestiegenen Bau- und Sanierungskosten bereits unter Kostendruck. Der dürfte demnächst zunehmen, sofern der Bundesrat der neuen Gefahrstoffverordnung zustimmt. Mit dieser möchte die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken reduzieren, die vom vielfach verbauten, stark krebserregenden Baumaterial Asbest ausgehen. Wer künftig an die Bausubstanz einer bis 1993 errichteten Immobilie heranwill, soll zunächst eine […]
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Versicherungs-News

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Die Wohngebäudeversicherer stehen durch die massiv gestiegenen Bau- und Sanierungskosten bereits unter Kostendruck. Der dürfte demnächst zunehmen, sofern der Bundesrat der neuen Gefahrstoffverordnung zustimmt. Mit dieser möchte die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken reduzieren, die vom vielfach verbauten, stark krebserregenden Baumaterial Asbest ausgehen. Wer künftig an die Bausubstanz einer bis 1993 errichteten Immobilie heranwill, soll zunächst eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen (lassen). Das betrifft rund drei Viertel aller deutschen Wohnungen, summa summarum rund 34 Millionen Einheiten. Und es kostet zusätzliches Geld, wie der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, betont: „Allein durch Untersuchungen, ob Asbest im Gebäude ist, erwarten wir für die Wohngebäudeversicherer Mehrkosten von voraussichtlich über 190 Millionen Euro im Jahr.“ Einer der Hauptgründe dafür sei der Fachkräftemangel, der die Schadenbehebung verzögere und damit häufig verteuere. Auch die einschlägigen Labore seien überlastet.

Aktuelle News

Neue Regeln für Darlehensvermittler
Ab dem 20. November gilt der neue Paragraf 34k der Gewerbeordnung (GewO), der die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen regelt. Bisher reichte eine Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO, die im Wesentlichen lediglich Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister) und geordnete Vermögensverhältnisse voraussetzt. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die mit der Novelle in deutsches Recht übertragen wird, setzt jedoch höhere Standards. Künftig müssen Kreditvermittler […]
Muss man E-Bike-Akkus nach leichtem Sturz prüfen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt. Geklagt hatte der Wohngebäudeversicherer eines Mietshauses, an dem es infolge eines E-Bike-Akkubrands zu Schäden in Höhe von 54.000 Euro gekommen war. Die Ursache lag mutmaßlich in einer Schädigung des Akkus bei einem leichten Sturz zwei Monate zuvor. Die E-Bike-Besitzerin hatte das äußerlich unversehrte Gefährt in der […]