Mofas und E-Scooter sollen Dauerkennzeichen erhalten

Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.

Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem Unfall komplett selbst übernommen werden.

Aktuelle News

Europas Risikoscheu kostet doppelt
Rund 15 Prozent ihres Nettoeinkommens legen die Europäer auf die hohe Kante. Damit beläuft sich die Sparquote auf das Dreifache der US-amerikanischen. Doch während jenseits des Atlantiks laut Boston Consulting Group 56 Prozent der Haushalte am Kapitalmarkt investieren, sind es in Europa nur 27 Prozent. Etwa 12 Billionen Euro lassen die Europäer unverzinst oder mit […]
Das Werkstattrisiko hat Grenzen
Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf […]