Pflegekosten auf Höhenflug

Die Pflegeversicherung hat im ersten Quartal 2024 ein Defizit von 650 Millionen Euro verzeichnet, das bis zum Jahresende voraussichtlich auf 1,5 Milliarden Euro anschwellen wird. Im nächsten Jahr droht gar ein Minus von 3,4 Milliarden Euro – obwohl durch die Beitragsanhebung zum Juli 2023 und weitere Maßnahmen deutlich mehr Geld in der Kasse ist als […]
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Versicherungs-News

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Die Pflegeversicherung hat im ersten Quartal 2024 ein Defizit von 650 Millionen Euro verzeichnet, das bis zum Jahresende voraussichtlich auf 1,5 Milliarden Euro anschwellen wird. Im nächsten Jahr droht gar ein Minus von 3,4 Milliarden Euro – obwohl durch die Beitragsanhebung zum Juli 2023 und weitere Maßnahmen deutlich mehr Geld in der Kasse ist als in früheren Jahren. Als Hauptgrund nennt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen
ungewöhnlich starken Anstieg der Pflegefallzahlen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich mithin auf eine weitere Pflegeversicherungs-Beitragsanhebung einstellen.
Die jüngste Reform hat mit ihren Pflegekostenzuschüssen derweil nicht zu einer echten Entlastung der Pflegebedürftigen geführt, da die Heimbetreiber unter Kostensteigerungen ächzen. Im Januar kletterte der bundesweite durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege im ersten Jahr auf 2.576 Euro monatlich, so viel wie nie zuvor. Wer sein Vermögen nicht diesem Kostenrisiko aussetzen will, sollte frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Je nach Typ und Konditionen zahlt sie im Pflegefall entweder ein Tagegeld oder eine Rente aus oder erstattet die nachgewiesenen Kosten.

Aktuelle News

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Rund 15 Prozent ihres Nettoeinkommens legen die Europäer auf die hohe Kante. Damit beläuft sich die Sparquote auf das Dreifache der US-amerikanischen. Doch während jenseits des Atlantiks laut Boston Consulting Group 56 Prozent der Haushalte am Kapitalmarkt investieren, sind es in Europa nur 27 Prozent. Etwa 12 Billionen Euro lassen die Europäer unverzinst oder mit […]
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Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf […]